Nachfolgeberatung
Welche Steuern gelten in Freiburg im Breisgau für Käufer aus Frankreich und der Schweiz?
Betrieb kaufen in Freiburg im Breisgau: Für Käufer aus Frankreich und der Schweiz zählen Doppelbesteuerungsabkommen, Grenzgängerregeln und Notarform.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer in Freiburg im Breisgau einen Betrieb kaufen will, braucht vor dem Notartermin Klarheit über Wohnsitz, Steuerabzug und Formvorschrift.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und der Schweiz verteilt Besteuerungsrechte, beseitigt aber keine Meldepflichten.
- Grenzgängerregeln für Elsass und Nordschweiz entscheiden, welcher Staat den Arbeitslohn und Teile des Gewinns besteuert.
- Anteile an einer GmbH sind notariell zu beurkunden, Asset-Deals folgen anderen Formregeln.
- Nach dem Kauf fallen in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und je nach Rechtsform Gewinnsteuern an.
- IHK, Handwerkskammer und Steuerberater in der Grenzregion prüfen den Fall, bevor Verträge unterschrieben werden.
Betrieb kaufen in Freiburg im Breisgau: Käufer aus Frankreich und der Schweiz
Freiburg im Breisgau liegt zwischen Elsass und Nordschweiz. Wer von dort aus einen Betrieb kaufen will, hat kurze Wege zum Objekt, aber zwei Steuerordnungen im Rücken. Entscheidend ist der Wohnsitz des Käufers, nicht der Standort des Betriebs.
Ein Käufer aus Colmar oder Mulhouse wird in Deutschland regelmäßig mit seinen deutschen Einkünften besteuert. Frankreich behält ihn als Ansässigen im Blick. Ein Käufer aus Basel oder Zürich bleibt in der Schweiz ansässig, betreibt aber ein deutsches Gewerbe.
Für die Kaufentscheidung zählt zuerst die Rechtsform. Ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft wechselt über einen Asset-Deal den Inhaber. Bei einer GmbH oder UG werden Anteile übertragen. Beide Wege haben unterschiedliche Formerfordernisse und Steuerfolgen.
Wer einen Handwerksbetrieb übernimmt, braucht zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerkskammer Freiburg prüft die Qualifikation. Ohne sie darf der Betrieb nicht fortgeführt werden.
Auch der Kaufpreis will belegt sein. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen verlangen Banken und Finanzämter eine nachvollziehbare Bewertung. Ein Unternehmenswertgutachten schützt vor späteren Korrekturen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und der Schweiz im Überblick
Deutschland hat mit beiden Nachbarstaaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie legen fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuert. Sie verhindern die doppelte Belastung, nicht aber die Erklärungspflicht in beiden Staaten.
Das Abkommen mit Frankreich weist Gewinne aus einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte grundsätzlich Deutschland zu. Frankreich rechnet diese Einkünfte bei der Ermittlung des Steuersatzes mit ein. Das kann den französischen Progressionsvorbehalt auslösen.
Das Abkommen mit der Schweiz folgt einer ähnlichen Logik. Gewinne einer deutschen Betriebsstätte besteuert Deutschland. Die Schweiz stellt sie frei, berücksichtigt sie aber beim Satz. Für den Veräußerungsgewinn aus Anteilen gilt die Besonderheit, dass der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht behält, wenn die Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind.
Für die Praxis heißt das: Der Käufer sollte vor dem Notartermin klären, welcher Staat seinen Veräußerungsgewinn erfasst. Die amtliche Gesetzesquelle hilft, den deutschen Teil der Rechnung nachzuvollziehen.
| Konstellation | Besteuerung des Gewinns | Wichtig für den Käufer |
|---|---|---|
| Käufer in Frankreich, Betrieb in Freiburg | Deutschland für die Betriebsstätte, Frankreich mit Progressionsvorbehalt | Französische Steuererklärung mit Anlage für Auslandseinkünfte |
| Käufer in der Schweiz, Betrieb in Freiburg | Deutschland für die Betriebsstätte, Schweiz mit Satzvorbehalt | Schweizer Steuererklärung, Nachweis der deutschen Versteuerung |
| Verkauf von GmbH-Anteilen durch einen Schweizer | Ansässigkeitsstaat nach Abkommensregel | Prüfung der Beteiligungsquote und Haltedauer |
| Verkauf von GmbH-Anteilen durch einen Franzosen | Deutschland bei deutscher Betriebsstätte | Abgrenzung zum privaten Veräußerungsgeschäft |
Grenzgängerregeln für das Elsass und die Nordschweiz
Grenzgänger wohnen im Ausland und arbeiten in Deutschland. Für das Elsass und die Nordschweiz gelten unterschiedliche Regeln. Sie betreffen den Arbeitslohn, nicht den Kaufpreis, wirken aber auf die Liquidität des Käufers.
Für Grenzgänger aus Frankreich gilt die Regelung für den grenznahen Bereich. Wer in Deutschland arbeitet und in Frankreich wohnt, versteuert den Lohn grundsätzlich in Deutschland. Frankreich verzichtet bei erfüllten Voraussetzungen auf die Besteuerung. Die Rückkehr zur Tagesgrenzgängereigenschaft nach einer Homeoffice-Phase ist an Bedingungen geknüpft.
Für Grenzgänger aus der Schweiz gilt, dass der Lohn in Deutschland besteuert wird, wenn sie regelmäßig zurückkehren und die Tätigkeit nicht überwiegend zu Hause ausüben. Die Schweiz behält bei bestimmten Konstellationen das Besteuerungsrecht.
Wer als Käufer aus dem Elsass oder der Nordschweiz einen Betrieb übernimmt, wird selbst Unternehmer. Dann greifen die Grenzgängerregeln für den eigenen Gewinn nur eingeschränkt. Der Betriebsstättengewinn folgt dem Abkommen, nicht dem Grenzgängerstatus.
Wichtig ist die Aufteilung der Arbeitstage. Homeoffice-Tage in Frankreich oder der Schweiz können das Besteuerungsrecht verschieben. Eine Dokumentation der Präsenztage in Freiburg gehört deshalb in die Unterlagen.
Notarielle Formvorschriften beim Kauf in Deutschland
Der Anteilskauf an einer GmbH braucht die notarielle Beurkundung. Nach § 15 GmbHG zur Beurkundung von Anteilen müssen Verpflichtung und Übertragung von Geschäftsanteilen in notarieller Form erfolgen. Ein privatschriftlicher Vertrag genügt nicht.
Wer Anteile aus Frankreich oder der Schweiz heraus verkauft, muss die Urkunde vor einem deutschen Notar errichten lassen. Eine ausländische Beurkundung ersetzt das nur in engen Grenzen.
Beim Asset-Deal ist die Lage anders. Einzelne Wirtschaftsgüter gehen nach den Regeln des BGB über. Beim Grundstückskauf gilt die notarielle Beurkundung nach § 311b BGB. Beim Kauf beweglicher Sachen genügt die Einigung.
Das Handelsgesetzbuch verlangt für bestimmte Übertragungen die Eintragung ins Handelsregister. Die Gesetze im Internet bündeln die maßgeblichen Vorschriften, von der Handelsregisteranmeldung bis zur Steuererklärung.
Ein Praxisbeispiel: Eine Käuferin aus Mulhouse erwirbt 100 Prozent der Anteile einer Freiburger GmbH. Der Kaufvertrag wird beim Notar in Freiburg beurkundet. Die Gesellschafterliste reicht das Notariat zum Handelsregister ein. Erst mit der Eintragung wirkt die Übertragung gegenüber der Gesellschaft.
Steuerliche Pflichten nach dem Kauf in Baden-Württemberg
Mit dem Eigentumsübergang beginnt die Steuerpflicht in Baden-Württemberg. Der Käufer meldet den Betrieb beim Finanzamt Freiburg an und gibt eine Steuernummer an.
Beim Erwerb eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Baden-Württemberg erhebt sie auf den Kaufpreis. Bei Anteilskäufen kann die Grunderwerbsteuer greifen, wenn der Käufer eine Beteiligung von mindestens 90 Prozent an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt.
Umsatzsteuer fällt bei einem Asset-Deal auf die übertragenen Wirtschaftsgüter an, sofern keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Diese Regelung erlaubt den steuerneutralen Übergang eines Unternehmens.
Der Veräußerungsgewinn natürlicher Personen fällt unter § 16 EStG. Für außerordentliche Einkünfte gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das DIHK-Angebot zu Steuern und Finanzen ordnet diese Fragen für den Mittelstand ein.
Bei einer Schenkung oder Erbfolge im Zusammenhang mit dem Kauf sind die §§ 13a, 13b und 19a ErbStG zu prüfen. Sie regeln Begünstigungen für Betriebsvermögen. Die Freibeträge hängen von der Höhe des Verwaltungsvermögens ab.
Anlaufstellen und Beratung für grenzüberschreitende Käufer
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein berät zu Rechtsform, Gewerbeanmeldung und Finanzierung. Für Handwerksbetriebe ist die Handwerkskammer Freiburg zuständig.
Steuerberater mit französischer oder schweizerischer Mandantschaft kennen die Abkommensregeln. Sie erstellen die Erklärungen in beiden Staaten und stimmen die Fristen ab.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Förderprogramme für Unternehmensnachfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bündelt Informationen zur Unternehmensnachfolge.
Checkliste vor dem Notartermin:
- Wohnsitz und Ansässigkeit für das laufende Jahr belegen
- Rechtsform und Übertragungsweg festlegen
- Bewertungsgutachten für den Kaufpreis erstellen lassen
- Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung prüfen
- Steuerberater in beiden Staaten einschalten
- Finanzierung und Fristen mit der Bank klären
- Handelsregisteranmeldung beim Notariat beauftragen
Häufige Fragen
Muss ein Käufer aus Frankreich den Kauf in Deutschland versteuern? Ja, soweit der Betrieb in Freiburg liegt und dort eine Betriebsstätte unterhalten wird. Frankreich rechnet die Einkünfte an, besteuert sie aber nach Abkommensrecht nicht erneut.
Gilt die Grenzgängerregel auch für den Unternehmergewinn? Nein. Die Grenzgängerregel betrifft den Arbeitslohn. Der Gewinn aus einer deutschen Betriebsstätte folgt dem Doppelbesteuerungsabkommen.
Reicht eine Beurkundung in Basel oder Straßburg für den GmbH-Anteilskauf? In der Regel nicht. Die notarielle Beurkundung ist für Anteilsübertragungen vorgeschrieben. Eine ausländische Urkunde genügt nur in engen Ausnahmefällen.
Welche Steuer trifft den Käufer beim Erwerb eines Grundstücks? Die Grunderwerbsteuer. Baden-Württemberg erhebt sie auf den Kaufpreis, bei Anteilskäufen greift sie ab einer Beteiligung von mindestens 90 Prozent.
Wo bekommt man Beratung in Freiburg? Bei der IHK Südlicher Oberrhein, der Handwerkskammer Freiburg und bei Steuerberatern mit grenzüberschreitender Praxis. Förderinformationen bietet die KfW.