Betriebsübergabe
Teil von Betriebsübergabe vorbereiten: Fahrplan für Inhaber kleiner Betriebe
5 Kostenpunkte der Betriebsübergabe: Notar, Steuerberater, Gutachter
Kosten der Betriebsübergabe: fünf Kostenblöcke mit Beispielbeträgen, Netto und MwSt., Notar, Steuerberater, Gutachter, Anwalt und Förderung im Detail.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fünf Blöcke prägen die Kosten: Notar, Steuerberater, Gutachter, Rechtsanwalt und Arbeitsrecht.
- Alle Honorare sind Nettobeträge, darauf kommen 19 Prozent Umsatzsteuer; Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei.
- Der Notar rechnet nach GNotKG ab, der Steuerberater nach StBVV, Gutachter und Anwälte meist nach Zeitaufwand.
- Beispiel für 500.000 Euro Kaufpreis: rund 14.500 Euro netto, etwa 17.255 Euro brutto.
- Zuschüsse aus Bundesprogrammen und Kredite der KfW senken die Netto-Belastung.
Notargebühren nach GNotKG
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag oder die Anteilsabtretung. Abgerechnet wird nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Basis ist der Geschäftswert, meist der Kaufpreis oder der Unternehmenswert. Höhere Werte bedeuten höhere Gebühren, aber einen kleineren Anteil am Kaufpreis.
Beispielrechnung: Kaufpreis 500.000 Euro, Beurkundung mit der 2,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG. Die einfache Gebühr liegt bei 335 Euro, die Beurkundung damit bei 670 Euro netto. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer und Auslagen.
Dazu kommen Vollzug, Registeranmeldung und bei Immobilien die Grundbucheintragung. Dafür fallen weitere Gebühren an, häufig im Bereich mehrerer Hundert Euro. Diese Gerichtskosten werden ohne Umsatzsteuer berechnet.
Beurkundungskosten lassen sich vorab schätzen. Gebührentabellen und Rechenbeispiele zum GNotKG sind öffentlich einsehbar und werden unter anderem von der Notarkasse bereitgestellt.
Steuerberater: StBVV und Veräußerungsgewinn
Der Steuerberater prüft den Vertrag auf steuerliche Folgen und begleitet die Steuererklärung. Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei einem Betriebsverkauf sind Wertgebühren nach Tabelle B möglich, viele Kanzleien rechnen aber nach Zeitaufwand ab.
Beispiel: 1.500 bis 4.000 Euro netto für Vertragsprüfung, Planung des Freibetrags und Steuererklärung. Stundensätze liegen je nach Region und Kanzleigröße bei rund 100 bis 250 Euro netto. Hinweise zur Abrechnung geben die Steuerberaterkammern.
Für den Verkäufer ist der Veräußerungsgewinn der größte Posten. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 16 EStG umfasst Freibetrag und Tarifbegünstigung. Die Steuer selbst ist kein Honorar, gehört aber in die Kalkulation des Netto-Erlöses.
Gutachter: Bewertung kostet nach Aufwand
Ein Gutachten schafft die Verhandlungsbasis. Üblich sind das Ertragswertverfahren nach IDW S1, Discounted-Cashflow-Verfahren und Umsatzmultiplikatoren. Der Aufwand hängt vom Verfahren, der Branche und der Datenlage ab.
Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 20 Mitarbeitern kostet 3.000 bis 8.000 Euro netto. Betriebe mit mehreren Standorten und komplexer Buchhaltung liegen bei 10.000 bis 25.000 Euro netto.
Ein Kurzgutachten kostet häufig 1.500 bis 3.000 Euro netto.
Rechtsanwalt und Arbeitsrecht nach § 613a BGB
Anwälte prüfen Vertragsentwürfe, Haftungsregeln und Wettbewerbsverbote. Unternehmenskaufverträge werden meist nach Stundenhonorar abgerechnet, nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Übliche Sätze liegen bei rund 200 bis 400 Euro netto je Stunde.
Beim Betriebsübergang tritt der Käufer in die Arbeitsverhältnisse ein. § 613a BGB zum Betriebsübergang verlangt die Unterrichtung der Beschäftigten und regelt den Übergang der Rechte. Formfehler kosten im Streitfall mehr als die Beratung.
Arbeitsrechtliche Begleitung, Zeugnisse und Übergangsvereinbarungen kosten 1.000 bis 5.000 Euro netto. Abfindungen für ausscheidende Mitarbeiter kommen hinzu und sind Verhandlungssache.
Die fünf Blöcke in einer Beispielrechnung
Die Tabelle zeigt eine Annahme für einen Kaufpreis von 500.000 Euro. Die Beträge sind Beispiele, keine Angebote.
| Kostenblock | Beispiel netto | Umsatzsteuer | Beispiel brutto |
|---|---|---|---|
| Notar | 1.500 Euro | 19 Prozent | 1.785 Euro |
| Steuerberater | 2.500 Euro | 19 Prozent | 2.975 Euro |
| Gutachter | 5.000 Euro | 19 Prozent | 5.950 Euro |
| Rechtsanwalt | 3.500 Euro | 19 Prozent | 4.165 Euro |
| Arbeitsrecht | 2.000 Euro | 19 Prozent | 2.380 Euro |
| Summe | 14.500 Euro | 17.255 Euro |
Das sind 2,9 Prozent des Kaufpreises netto und 3,5 Prozent brutto. Gerichtskosten für Grundbuch und Handelsregister sind nicht enthalten.
Förderung senkt die Beratungskosten
Zuschüsse ändern nichts am Aufwand, senken aber die Rechnung. Die Beratungsförderung für Unternehmensnachfolgen beim Bundeswirtschaftsministerium richtet sich an kleine und mittlere Betriebe. Gefördert werden unter anderem Beratungen zu Nachfolge und Übergabe.
Für Käufer kommen zinsgünstige Kredite der KfW in Frage. Ob ein Programm passt, hängt von Rechtsform, Größe und Vorhaben ab. Die Förderdatenbank des Bundes listet Bedingungen und Antragswege der Programme.
Häufige Fragen
Was kostet eine Betriebsübergabe insgesamt?
Für einen Betrieb mit 500.000 Euro Kaufpreis sind 10.000 bis 25.000 Euro netto für Beratung, Bewertung und Beurkundung realistisch. Bei Streit oder Personalabbau steigt der Aufwand deutlich.
Sind Notarkosten umsatzsteuerpflichtig?
Auf die Notargebühren kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Gerichtskosten für Grundbuch und Handelsregister werden ohne Umsatzsteuer berechnet.
Wer trägt die Kosten des Kaufvertrags?
Die Verteilung ist Verhandlungssache und gehört in den Vertrag. Ohne Regelung trägt jede Seite ihre eigenen Beratungskosten.
Kann ich die Übergabekosten steuerlich absetzen?
Beim Verkäufer mindern Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn. Beim Käufer zählen sie zu den Anschaffungskosten und wirken über die Abschreibung.