Betriebsübergabe
Teil von Betriebsübergabe vorbereiten: Fahrplan für Inhaber kleiner Betriebe
Anbieter für Nachfolgeplanung im Vergleich: IHK, Handwerkskammern, Steuerberater
Anbieter für Nachfolgeplanung im Vergleich: Was IHK, Handwerkskammern, Steuerberater und Makler leisten, welche Aufnahmekriterien gelten und welche Kosten anfallen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- IHK und Handwerkskammern beraten Mitgliedsbetriebe kostenfrei, erstellen aber keine Wertgutachten.
- Steuerberater rechnen nach StBVV oder Zeithonorar ab und liefern Bilanzen und Bewertung.
- Unternehmensmakler arbeiten meist erfolgsabhängig und übernehmen Exposé und Käuferprüfung.
- Förderkredite laufen über die KfW, Zuschüsse listet die Förderdatenbank des Bundes.
Kammern: kostenfreie Erstberatung für Mitgliedsbetriebe
Wer eine Nachfolge plant, findet bei Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern den günstigsten Einstieg. Die Beratung ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei, weil sie über die Pflichtbeiträge finanziert wird. Aufgenommen werden Betriebe mit Sitz im jeweiligen Kammerbezirk.
Die IHK berät zu Zeitplan, Unternehmenswert, Kaufvertrag und Finanzierung, vermittelt aber keine Käufer gegen Provision. Ein Schwerpunkt ist die Nachfolgebörse nexxt-change, die Bund, DIHK, Handwerkskammern und KfW gemeinsam betreiben. Dort inserieren abgebende Betriebe und Übernahmeinteressierte.
Die Handwerkskammern arbeiten ähnlich, mit eigenen Betriebsbörsen und Betriebsberatern. Ansprechpartner ist die Nachfolgeberatung der Kammer, erreichbar über die Kammer-Homepage. Wartezeiten auf einen Termin schwanken regional.
Die Kammern erstellen keine Wertgutachten und haften nicht für Preisangaben. Rechtsberatung und Steuerberatung gehören nicht zum kostenfreien Angebot. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bündelt Förderprogramme und Beratungsangebote zur Unternehmensnachfolge auf einer Übersichtsseite.
Steuerberater: Zeithonorar und Wertgebühr nach StBVV
Steuerberater sind der Zahlenlieferant im Verkaufsprozess. Sie erstellen Bilanzen, bereinigen das Ergebnis um Sonderposten und bereiten Unterlagen für Bewertung und Käuferprüfung vor. Viele Kanzleien übernehmen die Bewertung selbst.
Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder per Zeithonorar. Bei einer Betriebsbewertung ist häufig ein Stundensatz vereinbart, der Aufwand hängt von der Datenlage ab. Ein Mandat genügt für den Zugang; bei großen Transaktionen verweisen Kanzleien an M&A-Berater.
Beispielrechnung: Für Analyse, Bewertung und Unterlagenaufbereitung werden 25 Stunden angesetzt. Bei 180 Euro netto pro Stunde ergibt das 4.500 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 5.355 Euro. Das ist eine Beispielrechnung; Sätze und Aufwand schwanken nach Region, Größe und Datenlage.
Die KfW bündelt Finanzierungsangebote für Gründung und Nachfolge in einem eigenen Bereich. Der Antrag läuft über die Hausbank, die auch die Konditionen nennt.
Unternehmensmakler: Provision statt Stundensatz
Makler übernehmen Vermarktung, Exposé, Vertraulichkeit und die Vorauswahl von Käufern. Aufnahmekriterien sind stabile Erträge, saubere Buchführung und eine Kaufpreisvorstellung oberhalb einer Mindestschwelle. Betriebe mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder starken Umsatzschwankungen werden häufig abgelehnt.
Bezahlt wird überwiegend erfolgsabhängig. Verbreitet sind Provisionen als Prozentsatz des Kaufpreises, teils mit Mindestprovision, dazu Pauschalen für Bewertung oder Exposé. Steuerberaterhonorare kommen zusätzlich hinzu. Beispielrechnung: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einer angenommenen Provision von 5 Prozent ergibt das 20.000 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer.
Ansprechpartner sind M&A-Berater, Unternehmensmakler oder Franchisegeber mit eigenem Netzwerk. Weil die Provision am Verkauf hängt, ist die Interessenlage eine andere als bei Kammern und Steuerberatern.
Vier Anbieter im direkten Vergleich
Die Tabelle fasst Aufnahmekriterien, Kostenrahmen und Ansprechpartner zusammen.
| Anbieter | Aufnahmekriterien | Kostenrahmen | Ansprechpartner |
|---|---|---|---|
| IHK | Pflichtmitgliedschaft, Betrieb im Kammerbezirk | kostenfrei, Seminare extra | Nachfolgeberatung der IHK |
| Handwerkskammer | Handwerksbetrieb oder Mitgliedschaft | kostenfrei, Sonderleistungen nach Gebührenordnung | Betriebsberater der Kammer |
| Steuerberater | Mandatsverhältnis, keine Branchengrenze | Zeithonorar oder Wertgebühr nach StBVV, zzgl. Umsatzsteuer | Steuerberater, Sachbearbeiter |
| Unternehmensmakler | verkaufsfähige Betriebe, Mindestkaufpreis | Provision bei Verkauf, teils Pauschalen | M&A-Berater, Makler |
Personal und Übergang mitplanen
Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Käufer über. Die Bundesagentur für Arbeit informiert Unternehmen zu Personal- und Mitarbeiterfragen bei der Übergabe. Das gehört in die Zeitplanung, weil Kündigungen und Betriebsvereinbarungen den Kaufpreis beeinflussen.
Häufige Fragen
Kostet die IHK-Beratung wirklich nichts?
Für Mitgliedsbetriebe ist die Erstberatung kostenfrei, finanziert über die Kammerbeiträge. Kostenpflichtig sind Seminare, Gutachten und Leistungen Dritter.
Wer erstellt ein belastbares Wertgutachten?
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Bewerter, häufig nach dem Standard IDW S1. Kammern erstellen keine Gutachten.
Wann ist ein Makler sinnvoll?
Wenn Vermarktung, Vertraulichkeit und Käuferprüfung abgedeckt werden müssen und ein Kaufpreis oberhalb der Mindestschwelle erwartbar ist. Bei kleinen Betrieben mit klarem Käuferkreis genügen Kammer und Steuerberater.
Lassen sich Anbieter kombinieren?
Ja. Üblich ist die Kammer für den Einstieg, der Steuerberater für die Zahlen und der Makler für die Vermarktung.