Betriebsübergabe
Teil von Betriebsübergabe vorbereiten: Fahrplan für Inhaber kleiner Betriebe
Checkliste zur Betriebsübergabe: Fristen, Formulare, Zuständigkeiten
Checkliste zur Betriebsübergabe: Fristen für Handelsregister, Finanzamt und IHK, Formulare, Zuständigkeiten und Ablauf der formalen Übergabe prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Betriebsübergang ist kein Neuanfang: Verträge, Anmeldungen und Fristen laufen weiter.
- Handelsregister, Finanzamt, Krankenkasse und Kommune verlangen jeweils eigene Unterlagen.
- Die Unterrichtung der Beschäftigten ist Pflicht und muss nachweisbar erfolgen.
- Steuerliche Wahlrechte wirken nur, wenn der Übergangsstichtag dokumentiert ist.
- Die IHK berät, entscheidet aber nicht: Genehmigungen liegen bei Behörden und Gerichten.
Fristen, Formulare und Zuständigkeiten in einer Tabelle
Drei Stellen prüfen den Vorgang getrennt: Registergericht, Steuerverwaltung und Sozialversicherung. Keine von ihnen informiert die andere, die Abstimmung bleibt beim Veräußerer.
| Vorgang | Frist | Formular und Stelle |
|---|---|---|
| Inhaber- oder Gesellschafterwechsel eintragen | unverzüglich nach Vollzug | Elektronische Anmeldung über den Notar beim Registergericht |
| Gewerbe an-, ab- oder ummelden | unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit | Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Kommune |
| Beschäftigte zur Sozialversicherung | bestehende Anmeldung bleibt bestehen, Änderungen unverzüglich | Krankenkasse als Einzugsstelle |
| Jahresabschluss veröffentlichen | Fristen nach Größenklasse | Elektronische Einreichung beim Bundesanzeiger |
| Veräußerungsgewinn erklären | mit der Einkommensteuererklärung des Jahres | Finanzamt, vorbereitet durch den Steuerberater |
Der Übergangsstichtag steuert die meisten Fristen. Wer ihn im Kaufvertrag und im Übergabeprotokoll festhält, kann den Vollzug später gegenüber Registergericht und Finanzamt belegen. Klären Sie vorab, welche Verträge der Zustimmung Dritter bedürfen, etwa Miet- und Lieferverträge.
Die Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften laufen unabhängig vom Inhaberwechsel weiter. Formulare, Fristen und Veröffentlichungspflichten bündelt der Bundesanzeiger auf seiner Startseite.
Wer welches Formular ausfüllt
Notar und Registergericht arbeiten mit elektronischen Formularen; die Anmeldung wird über das elektronische Handelsregister eingereicht. Das Gewerbeamt verlangt die Gewerbeanmeldung, bei Übernahme eines Handelsgeschäfts zusätzlich den Registerauszug. Krankenkassen benötigen Betriebsnummer und Beschäftigtenmeldungen. Der Steuerberater erstellt Gewinnermittlung und Umsatzsteuererklärung.
Bei Kaufleuten im Sinne des HGB führt das Registergericht am Amtsgericht das Handelsregister. Kleingewerbe und Freiberufler bleiben ohne Registereintrag; für sie zählt allein die Meldung beim Gewerbe- oder Finanzamt.
Die IHK stellt Merkblätter bereit, bestätigt Gewerbedaten und vermittelt Nachfolgelotsen. Sie ist keine Genehmigungsbehörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Fördermittel und Beratungszuschüsse bündelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seinem Überblick zur Unternehmensnachfolge.
Arbeitsverhältnisse: Unterrichtung und Widerspruch
Beim Betriebsübergang gehen alle Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber über. Einer Zustimmung der Beschäftigten bedarf es dafür nicht.
Der bisherige Arbeitgeber oder der Erwerber muss die Beschäftigten vor dem Übergang unterrichten; der § 613a BGB im Wortlaut nennt Inhalt, Form und Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist an keine Begründung gebunden, muss aber fristgerecht zugehen.
Dokumentieren Sie Übergabe des Schreibens und Zugangsdatum. Ein Widerspruch beendet den Übergang nicht, er führt zum Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber.
Steuern: Gewinn, Freibetrag und Wahlrechte
Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist einkommensteuerpflichtig. Ob Freibetrag, Fünftelregelung oder Teileinkünfteverfahren greifen, hängt von Rechtsform, Alter und Beteiligungsquote ab. Die Vorschrift des § 16 EStG regelt, welche Veräußerungen begünstigt sind und wie der Aufgabegewinn zu ermitteln ist.
Ein Verkauf des Betriebs im Ganzen ist umsatzsteuerlich keine Lieferung. Prüfen Sie dennoch, ob einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Verkauf herausgenommen werden.
Die Steuererklärung folgt der Veranlagung des Jahres, in dem der Übergang vollzogen ist. Gewinnermittlung und Eröffnungsbilanz stimmen Sie vorab mit dem Steuerberater ab.
Ablauf in fünf Schritten
- Unterlagen sichten: Handelsregisterauszug, Arbeitsverträge, Miet- und Lieferverträge, Steuerbescheide.
- Übergangsstichtag fixieren und Zwischenabschluss abstimmen.
- Registeranmeldung beim Notar beauftragen, Gewerbe ummelden, Bankverbindungen ändern.
- Beschäftigte unterrichten, Widerspruchsfrist überwachen, Sozialversicherung informieren.
- Veräußerungsgewinn erklären, Offenlegung einreichen, Unterlagen archivieren.
Unterlagen für die Übergabemappe
- Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag
- Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Betriebsnummer
- Miet- und Leasingverträge mit Zustimmungserklärungen
- Steuerbescheide, Jahresabschlüsse und offene Posten
- Vollmachten, Übergabeprotokoll und Terminübersicht
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Eintragung im Handelsregister?
Eine kalendermäßige Frist gibt es nicht; die Anmeldung hat unverzüglich nach dem Vollzug zu erfolgen. In der Praxis sind das wenige Wochen. Ohne Eintragung können Erwerber einzelne Rechte gegenüber Dritten nicht geltend machen.
Muss der Erwerber neue Arbeitsverträge schließen?
Nein. Die Arbeitsverhältnisse bestehen mit allen Rechten und Pflichten fort, samt Betriebszugehörigkeit und erworbenen Ansprüchen. Änderungen brauchen eine eigene Vereinbarung und dürfen frühestens nach dem Übergang wirksam werden.
Wann muss die Unterrichtung der Beschäftigten zugehen?
Sie gehört in die Vorbereitung und muss vor dem Übergang zugehen. Fehlt sie, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Unterrichten Sie schriftlich und nachweisbar, am besten gegen Empfangsbestätigung.
Welche Stelle ist für Fördermittel zuständig?
Für Formalien sind Registergericht, Gewerbeamt, Finanzamt und Krankenkasse zuständig, für Beratung die IHK. Förderprogramme des Bundes und Beratungszuschüsse findest du beim BMWK; die Bewilligung erfolgt über die jeweilige Bank.
Was gehört in das Übergabeprotokoll?
Stichtag, übergebene Gegenstände, offene Posten, Schlüssel und Zugangsdaten sowie eine Liste der laufenden Verträge. Beide Seiten bestätigen mit Unterschrift.