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Teil von Betrieb kaufen: Due Diligence, Kaufvertrag und Finanzierung

5 Kostenpunkte beim Betriebskauf: Kaufpreis, Notar, Steuern, Finanzierung, Betriebsmittel

Kosten beim Betriebskauf: Kaufpreis, Notar, Steuern, Finanzierung und Betriebsmittel mit Beispielbeträgen in Euro, Netto- und MwSt.-Angaben für die Kalkulation.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Kaufpreis ist der größte Posten, Nebenkosten entscheiden über den Kapitalbedarf.
  • Bei 250.000 Euro Kaufpreis sind 30.000 bis 50.000 Euro Nebenkosten realistisch.
  • Umsatzsteuer auf Maschinen und Vorräte ist bei Vorsteuerabzug ein durchlaufender Posten, Grunderwerbsteuer nicht.
  • Für die ersten Monate brauchen Käufer Betriebsmittel, die keine Bank mitfinanziert.
  • Fördermittel senken die Zinslast, nicht die Kaufnebenkosten.

Kaufpreis: Netto, Umsatzsteuer und Vertragsform

Der Kaufpreis ist der größte Kostenblock. In kleinen Betrieben orientiert er sich meist am bereinigten Jahresgewinn. Beispielrechnung: 60.000 Euro nachhaltiger Gewinn, Kaufpreis das Vierfache, also 240.000 Euro.

Ob 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen, hängt von der Vertragsform ab. Beim Asset Deal verkauft der Verkäufer einzelne Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und Warenbestand. Die Umsatzsteuer darauf holt ein vorsteuerabzugsberechtigter Käufer zurück. Wer ohne Vorsteuerabzug kauft, trägt sie endgültig.

Wird das Unternehmen als Ganzes verkauft, liegt häufig eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Absatz 1a UStG vor. Dann wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, der Vorsteuerabzug entfällt. Beim Anteilskauf ist der Vorgang umsatzsteuerfrei, der Kaufpreis aber nicht abschreibbar.

Notar, Vollzug und Grundbuch: Gebühren nach Geschäftswert

Betriebskaufverträge, die Abtretung von GmbH-Anteilen und Grundschulden müssen notariell beurkundet werden. Die Gebühren folgen der Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes und richten sich nach dem Geschäftswert, meist dem Kaufpreis.

Beispielrechnung: Bei 250.000 Euro Kaufpreis liegen Beurkundung, Vollzug und Grundbucheintragung zusammen bei rund 2.500 Euro. Auf die Notargebühren kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, Gerichtsgebühren bleiben umsatzsteuerfrei. Planen Sie rund 2.800 Euro ein.

Beim Anteilskauf entfällt die Grundbuchgebühr, dafür wird die Abtretung beurkundet. Die genauen Gebührensätze veröffentlicht die Notarkasse in ihren Tabellen.

Steuern: Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ertragsteuer

Grunderwerbsteuer trifft nur Betriebe mit Grundbesitz. Der Satz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen und dem Saarland. Beispielrechnung: 70.000 Euro Grundstücksanteil ergeben in NRW 4.550 Euro.

Beim Anteilskauf fällt Grunderwerbsteuer an, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile übergehen. Sie zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.

Beim Verkäufer entscheidet § 16 EStG über die Besteuerung des Veräußerungsgewinns und damit über seinen Nettoerlös. Davon hängt ab, wie weit er beim Preis entgegenkommt.

Finanzierung: Zinsen, Bereitstellung, Fördermittel

Banken finanzieren Betriebskäufe in der Praxis zu 50 bis 70 Prozent des Kaufpreises. Beispielrechnung: 200.000 Euro Darlehen zu 6 Prozent Zins kosten im ersten Jahr 12.000 Euro Zinsen, die Tilgung kommt hinzu.

Dazu kommen Bereitstellungszinsen von 0,15 bis 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge. Bearbeitungsgebühren sind bei Unternehmerdarlehen verhandelbar. Als Sicherheiten dienen Grundschuld, Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder die Abtretung von Lebensversicherungen.

Günstiger wird es mit Programmen der KfW für Gründung und Nachfolge oder mit Angeboten aus der Förderdatenbank des Bundes, die Bundes-, Länder- und EU-Programme bündelt. Für Investitionen nach der Übernahme gibt es KfW-Kredite für Unternehmen.

Betriebsmittel: der Puffer für die ersten Monate

Der Betrieb läuft weiter, bevor die ersten Zahlungen eingehen. Löhne, Miete, Wareneinkauf, Energie, Versicherungen und Buchhaltung müssen vorfinanziert werden. Kalkulieren Sie zwei bis drei Monatsausgaben.

Beispielrechnung: monatliche Fixkosten von 10.000 Euro ergeben 30.000 Euro Puffer. Dazu kommt der Pflichtbeitrag für IHK oder Handwerkskammer, dessen Höhe sich nach dem Gewerbeertrag richtet.

Kunden zahlen oft erst nach 30 bis 60 Tagen. Dieses Working Capital fehlt zusätzlich, wenn Forderungen nicht im Kaufpreis enthalten sind.

Beispielrechnung: Gesamtkosten bei 250.000 Euro Kaufpreis

Die Rechnung zeigt einen Asset Deal mit Grundstück in Nordrhein-Westfalen. Der Kaufpreis beträgt 250.000 Euro netto.

Kostenblock Betrag Umsatzsteuer
Kaufpreis bewegliche Wirtschaftsgüter 180.000 € 34.200 €, bei Vorsteuerabzug erstattungsfähig
Kaufpreis Grundstück 70.000 € keine
Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent 4.550 € keine, nicht abziehbar
Notar, Vollzug, Grundbuch 2.800 € 19 Prozent auf Notargebühren
Zinsen erstes Jahr, 200.000 € zu 6 Prozent 12.000 € keine
Betriebsmittel, drei Monate 30.000 € je nach Leistung
Summe ohne durchlaufende Umsatzsteuer 299.350 €

Unterm Strich stehen 299.350 Euro. Die Umsatzsteuer von 34.200 Euro ist kein Kostenpunkt, belastet aber die Liquidität bis zur Erstattung durch das Finanzamt.

Häufige Fragen

Was kostet der Notar beim Betriebskauf?

Bei 250.000 Euro Kaufpreis sind rund 2.800 Euro für Beurkundung, Vollzug und Grundbucheintragung üblich, abhängig vom Geschäftswert.

Ist der Kaufpreis umsatzsteuerpflichtig?

Beim Asset Deal fällt auf bewegliche Wirtschaftsgüter Umsatzsteuer an. Beim Anteilskauf und bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Sie beträgt 3,5 bis 6,5 Prozent des Grundstückswerts, je nach Bundesland. Bei einem Grundstücksanteil von 70.000 Euro in NRW sind das 4.550 Euro.

Welche Fördermittel gibt es für Betriebsnachfolgen?

Die KfW bietet Kredite für Gründung und Nachfolge, die Förderdatenbank des Bundes listet zusätzlich Programme der Länder.

Wie viel Eigenkapital ist nötig?

Banken finanzieren 50 bis 70 Prozent. Der Rest kommt aus Eigenkapital, dazu ein Puffer für Betriebsmittel und Kaufnebenkosten.

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