Bewertungsvorbereitung
Teil von Unternehmensbewertung erstellen: Ertragswert, Umsatzverfahren und Marktvergleich
Checkliste zur Unternehmensbewertung: Daten und Kennzahlen
Checkliste Unternehmensbewertung: Welche Daten und Kennzahlen aus Bilanz, GuV, Cashflow und Auftragsbestand Inhaber und Berater für die Bewertung brauchen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Geschäftsjahre mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.
- Laufende Auswertungen aus der Buchhaltung, etwa Summen- und Saldenlisten, BWA und offene Posten.
- Kennzahlen zu Ertrag, Cashflow, Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit.
- Nachweise zu Auftragsbestand, Kundenkonzentration und Vertragslaufzeiten.
- Bewertungsanlass und Verfahren klären, bevor Sie Daten sammeln.
Welche Basisunterlagen gehören in die Checkliste?
Die Datenlage entscheidet über Tempo und Qualität der Bewertung. Fragen Sie zuerst, welche Abschlüsse und Auswertungen bereits vorliegen. Was fehlt, fordern Sie schriftlich beim Steuerberater an.
- Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, jeweils Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht.
- Summen- und Saldenlisten sowie BWA je Monat der letzten 24 bis 36 Monate.
- Offene-Posten-Listen für Debitoren und Kreditoren zum Stichtag.
- Verträge zu Miete, Leasing, Darlehen, Versicherungen und Arbeitsverhältnissen.
- Nachweise zu Patenten, Marken, Lizenzen und Software.
Welche Teile der Jahresabschluss umfassen muss, steht im Handelsgesetzbuch. Bei Kapitalgesellschaften finden Sie die offengelegten Abschlüsse im Bundesanzeiger. Einzelunternehmen und Personengesellschaften legen dort meist nicht offen, dort bleibt der Steuerberater die Quelle.
Legen Sie einen Stichtag fest, meist den letzten Bilanzstichtag, und ordnen Sie alle Unterlagen danach. Ein Datenraum mit Inhaltsverzeichnis spart im Verkauf Wochen.
Welche Kennzahlen gehören in die Auswertung?
Rechnen Sie jede Kennzahl aus demselben Datenstand. Sonst passen Umsatz aus der BWA und Forderungen aus der Bilanz nicht zusammen.
| Kennzahl | Datenquelle | Aussage |
|---|---|---|
| Umsatz und Rohertrag | GuV, Kontennachweis | Ertragskraft des Kerngeschäfts |
| Bereinigtes EBITDA | GuV, Konten, Einmalposten | operatives Ergebnis vor Abschreibungen |
| Eigenkapitalquote | Bilanz | Kapitalstärke und Risikopuffer |
| Working Capital | Bilanz, offene Posten | Kapitalbindung im Umlaufvermögen |
| Kapitaldienstfähigkeit | Cashflow, Darlehensverträge | Spielraum für Zins und Tilgung |
Bereinigen Sie Einmaleffekte: außerordentliche Erträge, Privatentnahmen, nicht marktübliche Mieten und Gehälter von Familienangehörigen.
Wie prüfen Sie Cashflow und Kapitaldienst?
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt, was der Betrieb wirklich erwirtschaftet. Leiten Sie ihn indirekt ab: Jahresüberschuss plus Abschreibungen minus Zuschreibungen, bereinigt um Veränderungen bei Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten.
Stellen Sie den freien Cashflow dem Kapitaldienst gegenüber. Banken prüfen bei einer Nachfolgefinanzierung, ob Zins und Tilgung dauerhaft aus dem Betrieb gezahlt werden können. Die KfW bietet dafür Programme für Gründung und Nachfolge.
Rechnen Sie drei Szenarien: schwacher, mittlerer und starker Umsatz. Bleibt die Kapitaldienstfähigkeit auch im schwachen Fall erhalten, trägt die Übernahme.
Wie belegen Sie Umsatz und Auftragsbestand?
Der Auftragsbestand ist die beste Probe auf die Umsatzplanung. Fragen Sie nach Stichtag, Laufzeit und Deckungsbeitrag jedes Auftrags.
- Auftragsbestand zum Stichtag mit Auftragseingang der letzten zwölf Monate.
- Umsatzanteil der drei größten Kunden.
- Wiederholungskäufe und Vertragslaufzeiten.
- Stornoquote und Reklamationsquote.
- Branchenvergleich über das Statistische Unternehmensregister.
Vergleichszahlen je Branche und Größenklasse liefert das Statistische Bundesamt im Unternehmensregister. Schauen Sie sich Kündigungsfristen und Rahmenverträge an. Ein einzelner Großkunde mit kurzer Frist ist ein Risiko, das den Wert drückt.
Rechenbeispiel: bereinigtes EBITDA
Beispielrechnung für einen Handwerksbetrieb, Jahreswerte 2023, Beträge in Euro ohne Umsatzsteuer:
- Jahresüberschuss: 180.000 Euro
- plus Abschreibungen 60.000 Euro, plus Zinsaufwand 12.000 Euro
- ergibt EBITDA: 252.000 Euro
- minus kalkulatorischer Unternehmerlohn: 85.000 Euro
- minus Einmalerlös aus Maschinenverkauf: 15.000 Euro, bereinigtes EBITDA 152.000 Euro
Solche Bereinigungen machen Betriebe vergleichbar. Dokumentieren Sie jede Position mit Beleg und Begründung, sonst kürzt der Käufer später selbst.
Wer ordnet die Daten für Gutachter und Banken?
Die Bewertung folgt einem Standard. IDW S1 beschreibt, wie Wirtschaftsprüfer Unternehmenswerte ermitteln, vom Bewertungsanlass bis zur Methode. Als Inhaber müssen Sie den Standard nicht rechnen, aber die Daten danach sortieren.
DATEV liefert die Rohdaten: Kontenrahmen, Saldenlisten, BWA und Abschlussdateien. Prüfen Sie Kontenzuordnung und Abgrenzungen, bevor Sie Zahlen an Dritte geben. Halten Sie jede Zahl in einer Datenanforderungsliste fest, mit Quelle, Stichtag und Ansprechpartner.
Beratungszuschüsse für die Nachfolge bündelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seinen Förderprogrammen.
Häufige Fragen
Reicht der letzte Jahresabschluss?
Nein. Für eine belastbare Bewertung brauchen Sie drei bis fünf Geschäftsjahre im Vergleich, dazu Monatsdaten der letzten zwei Jahre.
Welche Kennzahl entscheidet zuerst?
Die Kapitaldienstfähigkeit. Wenn Zins und Tilgung nicht dauerhaft aus dem Cashflow gezahlt werden können, hilft auch ein niedriger Kaufpreis selten.
Was liefert DATEV genau?
Summen- und Saldenlisten, BWA, offene Posten und Abschlussdaten im Kontenrahmen. Diese Auswertungen sind die Grundlage jeder Bereinigung.
Wo finde ich Vergleichszahlen für meine Branche?
Im Statistischen Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes, ergänzt um regionale Daten der Kammern.
Wie viele Jahre prüfen Banken zurück?
In der Regel drei Jahre, bei schwankenden Erträgen fünf. Planrechnungen für zwei bis drei Folgejahre gehören dazu.