Bewertungsvorbereitung

Teil von Unternehmensbewertung erstellen: Ertragswert, Umsatzverfahren und Marktvergleich

Ertragswertverfahren oder Umsatzverfahren: ein Vergleich für kleine Betriebe

Ertragswertverfahren oder Umsatzverfahren im Vergleich: Annahmen, Datenbedarf, Beispielrechnungen und Eignung für kleine Betriebe. Mit zwei Rechenbeispielen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Ertragswertverfahren bewertet den nachhaltigen Gewinn, das Umsatzverfahren den Jahresumsatz.
  • Kleine Betriebe mit stabilen Erträgen fahren mit dem Ertragswertverfahren meist besser.
  • Das Umsatzverfahren liefert in wenigen Stunden eine erste Preisgrenze.
  • Datenbedarf: drei Jahresabschlüsse beim Ertragswert, zwei bis drei Umsatzjahre beim Multiplikator.
  • Alle Beträge sind Nettogrößen ohne Umsatzsteuer und gelten je Geschäftsjahr.

Wie beide Verfahren rechnen

Das Ertragswertverfahren startet beim nachhaltigen Jahresertrag. Sie bereinigen drei bis fünf Gewinn- und Verlustrechnungen um Inhaberlohn, Einmalkosten und Privatentnahmen. Anschließend teilen Sie den bereinigten Gewinn durch den Kapitalisierungszins. Bei 60.000 Euro bereinigtem Jahresgewinn und 12 Prozent Kapitalisierungszins ergibt sich ein Wert von 500.000 Euro.

Das Umsatzverfahren nutzt den Jahresumsatz als Bezugsgröße. Sie multiplizieren ihn mit einem Faktor aus vergleichbaren Verkäufen derselben Branche. Bei 500.000 Euro Umsatz und Faktor 0,8 liegt der Wert bei 400.000 Euro. Schnell ist diese Rechnung, sie blendet aber Kosten und Inhaberlohn aus.

Annahmen, Datenbedarf und Ergebnisse im Vergleich

Merkmal Ertragswertverfahren Umsatzverfahren
Bezugsgröße nachhaltiger Jahresgewinn Jahresumsatz
Datenbedarf drei Jahresabschlüsse, BWA, Inhaberlohn zwei bis drei Umsatzjahre, Branchenfaktor
Zentrale Annahme Kapitalisierungszins von 10 bis 15 Prozent Multiplikator von 0,3 bis 1,2
Ergebnis im Beispiel 500.000 Euro 400.000 Euro
Stärke bildet die Ertragskraft ab schnell, wenige Unterlagen
Schwäche Prognose bleibt unsicher Kosten fließen nicht ein
Eignung Handwerk, Praxen, Dienstleister Handel, Gastronomie

Der Kapitalisierungszins ist der empfindlichste Hebel im Ertragswertverfahren. Ein Prozentpunkt mehr senkt den Wert deutlich, weil er im Nenner steht. Beim Umsatzverfahren entscheidet der Multiplikator über das Ergebnis: schon 0,1 Unterschied verändert den Preis um fünfstellige Beträge.

Beide Verfahren liefern Näherungswerte. Der Vertragspreis entsteht aus Verhandlung, Inventar, Kundenstamm und übernommenem Risiko.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre
  • BWA des laufenden Jahres und Auftragsbestand
  • Kalkulation des künftigen Inhaberlohns
  • Umsatzlisten der letzten 36 Monate
  • Branchenmultiplikatoren aus vergleichbaren Verkäufen

Beispielrechnung für zwei kleine Betriebe

Beispiel 1: Handwerksbetrieb mit 400.000 Euro Jahresumsatz und 80.000 Euro bereinigtem Gewinn, also 20 Prozent Marge. Bei 12 Prozent Kapitalisierungszins ergibt das 666.667 Euro. Mit einem Umsatzfaktor von 0,9 kommen 360.000 Euro heraus. Die Beispielrechnungen sind gerundet und ohne Umsatzsteuer.

Beispiel 2: Händler mit 1.000.000 Euro Jahresumsatz und 50.000 Euro bereinigtem Gewinn, einer Marge von 5 Prozent. Beim gleichen Zins sind es 416.667 Euro. Mit Umsatzfaktor 0,35 liegt der Wert bei 350.000 Euro.

Zwei Muster fallen auf. Bei hoher Marge liegt der Ertragswert klar über dem Umsatzwert, bei niedriger Marge rücken beide Zahlen zusammen. Ertragswert und Umsatzwert rahmen den Preis; Zusatzpositionen wie Warenlager werden getrennt bewertet.

Wann welches Verfahren für kleine Betriebe passt

Für Dienstleister, Praxen und Handwerksbetriebe mit planbaren Erträgen ist das Ertragswertverfahren die belastbarere Grundlage. Es reagiert auf Kosten, Inhaberlohn und Auftragslage.

Das Umsatzverfahren eignet sich als Gegenprobe sowie für Betriebe mit stabilem Umsatz und branchenüblicher Kostenstruktur. Im Einzelhandel und in der Gastronomie ist es verbreitet.

Steuerlich gilt: Der Veräußerungsgewinn folgt den Regeln des § 16 EStG, der vereinbarte Preis muss wirtschaftlich begründet sein.

Wer Beratung sucht, findet beim BMWK eine Übersicht zu Förderprogrammen für Unternehmensnachfolgen.

Ob Förderprogramme greifen, hängt von der Betriebsgröße ab. Nach der EU-Definition kleiner und mittlerer Unternehmen zählen Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz als klein.

Häufige Fragen

Welches Verfahren liefert den richtigen Kaufpreis?

Keines allein. Nutzen Sie den Ertragswert als Leitwert und den Umsatzwert als Plausibilitätsprüfung.

Welcher Kapitalisierungszins ist üblich?

Bei kleinen Betrieben sind 10 bis 15 Prozent verbreitet. Höhere Risiken verlangen einen höheren Zins.

Wie viele Jahre Umsatz brauche ich?

Zwei bis drei abgeschlossene Geschäftsjahre genügen meist. Saisonbetriebe sollten mehr Jahre zeigen.

Wann ist eine Umsatzbewertung irreführend?

Wenn die Marge stark schwankt, der Umsatz von wenigen Kunden abhängt oder der Inhaber die Hauptleistung erbringt.

Warum weichen beide Werte so stark ab?

Weil das Ertragswertverfahren Kosten einrechnet und das Umsatzverfahren nicht. Je höher die Marge, desto größer die Lücke.

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