Bewertungsvorbereitung

Unternehmensbewertung erstellen: Ertragswert, Umsatzverfahren und Marktvergleich

Unternehmensbewertung erstellen: Ertragswert, Umsatzverfahren und Marktvergleich mit Datenquellen, Annahmen und Rechenbeispielen für kleine Betriebe.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Drei Verfahren bilden den Kern: Ertragswert, Umsatzverfahren und Marktvergleich.
  • Der Ertragswert benötigt drei bis fünf bereinigte Jahresergebnisse und einen begründeten Kapitalisierungszins.
  • Umsatzvielfache liefern Bandbreiten, sie ersetzen keine Ertragsrechnung.
  • Daten stammen aus Jahresabschlüssen, dem Unternehmensregister und regionalen Transaktionslisten.
  • Jede Bewertung bleibt eine Verhandlungsgrundlage mit offengelegten Annahmen.

Wann welches Verfahren greift

Der Inhaber prägt Ergebnis, Kundenkontakte und Risiko kleiner Betriebe. Ein Standardmodell lässt sich deshalb nicht unverändert anwenden. Das Ertragswertverfahren setzt auf nachhaltige Überschüsse. Das Umsatzverfahren nutzt eine einzige Größe aus Umsatz oder Rohertrag. Der Marktvergleich sucht vergleichbare Verkäufe und leitet daraus Vielfache ab.

Die Wahl folgt der Datenlage. Liegen geordnete Abschlüsse vor, ist der Ertragswert die belastbarste Methode. Fehlen sie, bleiben Umsatzvielfache als erste Näherung. Der Marktvergleich dient als Gegenprobe für beide Ansätze.

Der Bewertungsanlass bestimmt die Tiefe. Für eine Verkaufsverhandlung zählt der nachhaltig erzielbare Ertrag. Bei einer Übertragung innerhalb der Familie genügt häufig ein vereinfachtes Verfahren. Banken fordern für die Finanzierung eine nachvollziehbare Herleitung mit offengelegten Annahmen.

Der Stichtag muss vor der ersten Rechnung feststehen. Er bestimmt, welche Abschlüsse einfließen und welche Forderungen noch offen sind. Üblich ist das Ende eines Geschäftsjahres. Liegt der Stichtag mitten im Jahr, wird eine Zwischenbilanz erstellt.

Auch die Rechtsform wirkt sich aus. Kapitalgesellschaften führen Jahresabschlüsse nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfassen das Privatvermögen des Inhabers getrennt. Diese Trennung muss in der Bewertung sichtbar bleiben.

Betriebe unter 100.000 Euro Jahresumsatz scheitern häufig am Aufwand aufwendiger Modelle. Hier dominieren Umsatzvielfache und eine Plausibilitätsprüfung der Erträge. Ab etwa 500.000 Euro Jahresumsatz steigt der Informationsbedarf, und ein Ertragswert wird zur Regel.

Ertragswertverfahren in fünf Schritten

  1. Jahresergebnis bereinigen. Einmalposten, Inhaberlohn und private Aufwendungen werden aus dem Gewinn entfernt.
  2. Nachhaltigen Ertrag festlegen. Drei bis fünf Geschäftsjahre werden gemittelt, Ausreißer begründet.
  3. Kapitalisierungszins ableiten. Basiszins und Risikozuschlag für Branche, Größe und Kundenstruktur ergeben den Zinssatz.
  4. Barwert berechnen. Der nachhaltige Ertrag wird durch den Kapitalisierungszins geteilt.
  5. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ergänzen. Privat genutzte Immobilien, Wertpapiere oder Fahrzeuge werden separat bewertet.

Die Formel lautet: Ertragswert = nachhaltiger Ertrag geteilt durch Kapitalisierungszins. Bei 120.000 Euro Ertrag pro Jahr und 12 Prozent Zins ergibt das 1.000.000 Euro. Steigt der Zins auf 15 Prozent, sinkt der Wert auf 800.000 Euro. Der Zins bewegt das Ergebnis stärker als eine Umsatzsteigerung von 10 Prozent.

Der größte Hebel liegt in Schritt eins. In inhabergeführten Betrieben steckt der Unternehmerlohn häufig im ausgewiesenen Gewinn. Übernimmt später eine Fremdgeschäftsführung, mindert deren Gehalt den übertragbaren Ertrag. Für kaufmännische Leitung sind je nach Branche und Region Gehälter zwischen 60.000 und 120.000 Euro pro Jahr eine übliche Annahme.

Abschreibungen verdienen eigene Aufmerksamkeit. Anlagen sind in kleinen Betrieben oft abgeschrieben, Ersatzinvestitionen stehen aber aus. Ein Abschlag für unterlassenen Erhalt ist üblich. Gleiches gilt für Forderungen, deren Ausfallrisiko über der handelsüblichen Pauschalwertberichtigung liegt.

Ein Wachstumszuschlag ist nur mit Belegen zulässig. Neue Verträge, wiederkehrende Erlöse oder ein zweiter Standort können ihn tragen. Fehlen solche Belege, bleibt der nachhaltige Ertrag konstant. Verlässliche Prognosen reichen bei kleinen Betrieben selten über drei Jahre hinaus.

Bereinigung: typische Korrekturen

  • Inhabergehalt und Sozialabgaben auf ein marktübliches Niveau setzen.
  • Private Kfz-Nutzung, Reisen und Telefon aus dem Aufwand herausrechnen.
  • Einmalerlöse und Sonderabschreibungen entfernen.
  • Miete auf Marktniveau prüfen, falls das Betriebsgebäude dem Inhaber gehört.
  • Fördermittel aus dem Basisjahr herausnehmen.

Die bereinigten Zahlen zeigen den übertragbaren Ertrag. Beispiel: Ein Handwerksbetrieb weist 90.000 Euro Gewinn nach Unternehmerlohn aus. Der Inhaber entnimmt 90.000 Euro, marktüblich wären 70.000 Euro. Der Gewinn vor Unternehmerlohn beträgt 180.000 Euro. Nach Abzug von 70.000 Euro bleiben 110.000 Euro übertragbarer Ertrag.

Jede Korrektur braucht einen Beleg. Pauschale Abschläge ohne Nachweis halten einer Prüfung durch Bank oder Käufer nicht stand. Die Bereinigung wird deshalb als Tabelle geführt: Position, Betrag, Begründung, Quelle.

Datenquellen für Umsatz, Kosten und Vergleichswerte

Vergleichsdaten stammen aus mehreren Quellen. Das Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes liefert Strukturzahlen zu Branchen, Größenklassen und Regionen. Diese Werte eignen sich für Plausibilitätsprüfungen, nicht für einzelbetriebliche Ergebnisse.

Jahresabschlüsse großer Kapitalgesellschaften sind im Bundesanzeiger als Veröffentlichungsplattform abrufbar. Kleine Kapitalgesellschaften berichten nach den Offenlegungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch nur eingeschränkt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften veröffentlichen keine Rechnungslegung.

Finanzierungskonditionen für Übergaben bündelt die Förderung von Gründung und Nachfolge bei der KfW. Einen Überblick über Zuschüsse und Darlehen bietet die Förderdatenbank des Bundes. Beide Quellen liefern Konditionen, keine Unternehmenswerte.

Interne Daten ergänzen die externen Quellen. Dazu zählen BWA, Summen- und Saldenlisten, Auftragsbestand, Kundenumsätze und die Altersstruktur der Belegschaft. Diese Daten sind genauer als jede Statistik, sie müssen aber vollständig sein.

Für regionale Vergleichswerte lohnt der Kontakt zu Kammern, Steuerberatern und Unternehmensbörsen. Dort entstehen Transaktionslisten, die nicht öffentlich zugänglich sind. Solche Listen liefern Vielfache aus tatsächlich gezahlten Preisen.

Der Bundesanzeiger hilft bei der Suche nach Wettbewerbern. Für Einzelunternehmen bleibt die Recherche ohne Ergebnis, weil keine Publizitätspflicht besteht. Dann tragen nur interne Zahlen und regionale Auskünfte.

Typische Annahmen und Bandbreiten

Die folgende Übersicht nennt Rechenbasen und Bandbreiten, die in Verhandlungen häufig auftauchen. Sie sind keine veröffentlichten Konstanten.

Verfahren Rechenbasis Typische Annahme Geeignet für
Ertragswert nachhaltiger Jahresertrag Kapitalisierungszins 8 bis 14 Prozent Betriebe mit stabilen Erträgen
Umsatzverfahren Jahresumsatz netto oder Rohertrag Faktor 0,3 bis 1,0 Handel, Gastronomie, Dienstleistung
Marktvergleich Kaufpreise ähnlicher Betriebe Vielfaches des Ertrags Branchen mit Transaktionsdaten

Ein Faktor von 0,3 am unteren Rand gilt für margenschwache Betriebe. Ein Faktor nahe 1,0 setzt hohe Wiederkehrraten und planbare Verträge voraus. Zwischenwerte müssen mit der eigenen Marge begründet werden.

Alle Annahmen gehören in eine nachvollziehbare Dokumentation. Wer den Zins oder den Faktor ohne Herleitung setzt, verliert in der Verhandlung die Kontrolle über die Rechnung.

Risikozuschlag begründen

Der Kapitalisierungszins besteht aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag. Der Basiszins folgt langfristigen Zinsen für Staatsanleihen. Der Zuschlag bildet betriebliche Risiken ab.

  • Kundenkonzentration: Ein Kunde mit mehr als 30 Prozent Umsatzanteil erhöht den Zuschlag.
  • Inhaberabhängigkeit: Wissen und Kontakte beim Inhaber treiben den Zuschlag.
  • Lieferantenbindung: Einzellieferanten und Exklusivverträge schaffen Abhängigkeit.
  • Wettbewerb und Standort: Neue Ketten oder sinkende Nachfrage erhöhen das Risiko.
  • Personal: Engpässe und Schlüsselpersonen ohne Nachfolge wirken ebenfalls.

Übliche Zuschläge liegen zwischen 4 und 10 Prozentpunkten. Bei 2,5 Prozent Basiszins ergibt das Zinssätze von 6,5 bis 12,5 Prozent. Ein Betrieb mit hoher Kundenkonzentration landet am oberen Rand.

Der Zuschlag ist kein Strafaufschlag, sondern eine Rechengröße. Er muss mit Fakten belegt werden, etwa mit Umsatzanteilen, Vertragslaufzeiten oder Fluktuation.

Als Basiszins dient die Rendite langfristiger Bundesanleihen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht diese Reihe monatlich. Der Wert schwankt und wird zum Bewertungsstichtag festgehalten.

Umsatzverfahren für kleine Betriebe

Das Umsatzverfahren multipliziert den Jahresumsatz netto ohne Umsatzsteuer mit einem Faktor. Es liefert einen schnellen Orientierungswert und benötigt wenige Daten. Für Dienstleister ohne Warenlager eignet sich der Rohertrag als Basis.

Beispiel: Eine Gaststätte erzielt 480.000 Euro Umsatz netto pro Jahr. Der Faktor liegt bei 0,45, abgeleitet aus regionalen Verkäufen. Daraus folgt ein Orientierungswert von 216.000 Euro. Dieser Betrag enthält keine Vorräte und keine Anlagen.

Die Methode hat harte Grenzen. Umsatz sagt nichts über die Marge. Ein Betrieb mit 20 Prozent Rendite und einer mit 3 Prozent Rendite erhalten nicht denselben Faktor. Verlustbetriebe erzielen kaum Käufer und damit keine brauchbaren Vielfachen.

Wichtig bleibt die Umsatzdefinition. Einmalige Projektumsätze, durchlaufende Posten und Erlöse aus Untervermietung verzerren die Basis. Bereinigt wird auf wiederkehrende Umsätze aus dem Kerngeschäft.

Marktvergleich mit veröffentlichten Abschlüssen

Der Marktvergleich sucht Betriebe, die in Branche, Größe, Region und Geschäftsmodell ähneln. Aus deren Kaufpreisen werden Vielfache gebildet, etwa Kaufpreis geteilt durch Jahresertrag.

  1. Suchkriterien festlegen: Branche, Umsatzklasse, Region, Rechtsform.
  2. Daten sammeln: Abschlüsse, Kammerberichte, Transaktionslisten, Gespräche mit Beratern.
  3. Vielfache berechnen und Ausreißer ausschließen.
  4. Median oder Mittelwert bilden.
  5. Auf den eigenen Betrieb übertragen und anpassen.

Der Vergleich hinkt ohne Bereinigung. Kaufpreise enthalten häufig Anlagevermögen, Vorräte oder Kundengeschäft. Diese Bestandteile müssen getrennt werden, sonst entstehen Scheingenauigkeiten.

Region und Marktgröße wirken stark. Ein Betrieb in einer wachsenden Stadt erzielt andere Vielfache als derselbe Betrieb in einer schrumpfenden Region. Solche Unterschiede sind in Verhandlungen oft wichtiger als die Branche.

Bei kleinen Betrieben ist die Datenbasis dünn. Es gibt keine amtliche Statistik zu Kaufpreisen einzelner Betriebe. Der Marktvergleich bleibt deshalb eine Näherung, die mit Ertragswert und Umsatzverfahren abgeglichen wird.

Rechenbeispiel: drei Verfahren, ein Betrieb

Ein Zulieferbetrieb mit 1.200.000 Euro Umsatz netto pro Jahr und 110.000 Euro bereinigtem Ertrag nach Unternehmerlohn wird bewertet. Alle Beträge sind Jahreswerte ohne Umsatzsteuer. Beim Verkauf einzelner Vermögensgegenstände kann Umsatzsteuer anfallen.

Verfahren Rechnung Ergebnis
Ertragswert 110.000 Euro / 0,12 916.667 Euro
Umsatzverfahren 1.200.000 Euro x 0,55 660.000 Euro
Marktvergleich 110.000 Euro x 5 550.000 Euro

Das Ertragswertverfahren liegt über den anderen Werten. Ursache ist der Kapitalisierungszins von 12 Prozent, der einen Wert vom Achtfachen des Ertrags ergibt. Ein Zuschlag für Kundenkonzentration würde den Wert senken.

Das Umsatzverfahren liefert mit 660.000 Euro einen mittleren Wert. Der Faktor 0,55 setzt eine Marge von mindestens 8 Prozent voraus. Diese Annahme muss mit dem bereinigten Ertrag abgeglichen werden.

Verhandelt wird am Ende über eine Spanne. Ein Kaufpreis zwischen 550.000 und 916.667 Euro lässt sich mit Annahmen begründen. Je genauer die Daten, desto enger die Spanne.

Substanzwert als Untergrenze

Der Substanzwert bildet das Vermögen zu Zeitwerten abzüglich der Schulden. Er dient als Untergrenze und selten als Hauptmethode. Für Betriebe mit hohem Anlagevermögen liefert er eine wichtige Kontrollzahl.

Beispiel: Maschinen mit einem Zeitwert von 400.000 Euro, Vorräte im Wert von 120.000 Euro, Schulden von 200.000 Euro. Der Substanzwert liegt bei 320.000 Euro. Ein Kaufpreis darunter bedeutet für den Verkäufer einen Verlust gegenüber der Liquidation.

Der Substanzwert erfasst keine Kundenbeziehungen und keine Erträge. Er sagt deshalb wenig über die Zukunft. Für Handelsbetriebe mit Lagerware ist er aussagekräftiger als für Dienstleister.

Vom Wert zum Preis: Verhandlungsspanne

Eine Bewertung endet mit einer Spanne, nicht mit einer Zahl. Der Ertragswert bildet den oberen Rand, der Marktvergleich den unteren. Zwischen beiden liegt der Verhandlungskorridor.

  • Qualität der Zahlen.
  • Abhängigkeit vom Inhaber.
  • Finanzierung des Käufers.

Käufer mit Eigenkapital zahlen anders als Käufer mit Bankdarlehen. Zinsen und Tilgung bestimmen, welcher Preis tragfähig ist. Ein Kaufpreis von 900.000 Euro bei 6 Prozent Zins und 10 Jahren Laufzeit bedeutet jährlich rund 120.000 Euro Kapitaldienst. Dieser Betrag muss aus dem Ertrag gedeckt werden.

Fehlerquellen, die den Wert verzerren

  • Unbereinigter Gewinn mit Inhabergehalt.
  • Fehlende Rückstellungen für Ersatzinvestitionen.
  • Zu niedriger Kapitalisierungszins.
  • Nicht betriebsnotwendiges Vermögen im Betriebsvermögen.
  • Kundenbestand ohne Verträge oder Wiederkehrrate.

Jeder dieser Punkte verschiebt das Ergebnis um einen fünfstelligen Betrag. Die Prüfung gehört zur Bewertung, nicht in die Zeit nach der Übergabe.

Unterlagen für die Übergabe

  • Jahresabschlüsse und BWA der letzten drei bis fünf Jahre.
  • Summen- und Saldenlisten, offene Posten, Forderungsalterung.
  • Anlagenverzeichnis mit Restbuchwerten und Zustand.
  • Verträge zu Miete, Leasing, Kunden, Lieferanten und Arbeitsverhältnissen.
  • Kundenliste mit Umsatzanteil und Vertragslaufzeit.

Fristen ergeben sich aus dem Handelsrecht. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss offenlegen. Für die Übergabe selbst gibt es keine gesetzliche Frist, aber steuerliche und vertragliche Termine.

Was den Wert am stärksten bewegt

Vier Größen entscheiden über das Ergebnis:

  1. Höhe des nachhaltigen Ertrags.
  2. Kapitalisierungszins.
  3. Abhängigkeit vom Inhaber.
  4. Übertragbarkeit der Kundenbeziehungen.

Verkäufer überschätzen den Ertrag regelmäßig. Käufer unterschätzen regelmäßig die Kosten für Ersatzinvestitionen. Beide Fehler lassen sich durch eine dokumentierte Bereinigung begrenzen.

Häufige Fragen

Wie viele Jahre sollten ausgewertet werden?

Drei bis fünf abgeschlossene Geschäftsjahre sind üblich. Einzelne Ausreißerjahre werden begründet und geglättet.

Welcher Kapitalisierungszins ist angemessen?

Für kleine Betriebe liegt er häufig zwischen 8 und 14 Prozent. Der Zuschlag steigt mit Kundenkonzentration und Inhaberabhängigkeit.

Reicht das Umsatzverfahren für den Verkauf?

Als Orientierung ja, als Preisgrundlage nein. Ein belastbarer Kaufpreis stützt sich auf Erträge und einen Marktvergleich.

Welche Unterlagen sind Pflicht?

Jahresabschlüsse, BWA, Anlagenverzeichnis und Verträge. Fehlen sie, sinkt der Preis oder die Verhandlung scheitert.

Wann ist der Substanzwert wichtig?

Bei hohem Anlagevermögen und schwachen Erträgen. Er markiert dann die Untergrenze der Verhandlung.

In diesem Leitfaden

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